Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für Verträge zwischen Nadja Schmidt (im Weiteren “Auftragnehmerin”) und ihren Auftraggeber:innen, sofern Auftragnehmerin und Auftraggeber:in nicht ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen schriftlich getroffen haben oder anderes gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Etwaige AGBs der Auftraggeber:innen sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie von dieser ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hanau. Diese AGB wurden in deutscher Sprache erstellt. Jegliche Übersetzungen dienen lediglich der Information. Bei Abweichungen der Übersetzungen vom deutschen Original hat die deutsche Fassung Vorrang. Folgende Leistungen sind – solange nicht explizit aufgeführt – nicht Teil eines Vertrages und werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt: Mehraufwand über die normalen Arbeitszeiten hinaus, Konsekutiv- oder Begleitdolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des eigentlichen Konferenzprogramms (z.B. Besichtigungen, Abendessen), Leistungen unter erschwerten Bedingungen (z.B. fehlende Sicht auf den Redner), Übersetzungsleistungen am Rande der Konferenz, Dolmetschen eingespielter Filme oder Tonaufnahmen.

2. Angebot

Die Auftragnehmerin erstellt dem:der Auftraggeber:in auf Grundlage der von dem:der Auftraggeber:in übermittelten Informationen ein schriftliches Angebot. Die Konditionen des Angebots verfallen mit Ablauf des Gültigkeitsdatums des Angebots.

3. Auftrag

Mit Annahme des Angebots in Textform (E-Mail) kommt zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber:in ein Vertrag zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande.

4. Umfang des Dolmetschauftrags

Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des:der Auftraggeber:in

Der:die Auftraggeber:in hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufzeichnung, Filmvorführungen etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, hat der:die Auftraggeber:in unaufgefordert und rechtzeitig der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören organisatorische Informationen zur Veranstaltung (z.B. Programm, Tagesordnung, Informationen über Redner:innen, Teilnehmendenlisten etc.) sowie inhaltliche Informationen (Protokolle vergangener Sitzungen, Redemanuskripte, Präsentationen, Konferenzmappe, Terminologie und Glossare, interne Begriffe, Broschüren, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden, erhält die Auftragnehmerin spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihr verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird die Auftragnehmerin von ihrer Leistungspflicht entbunden. Alle Vorbereitungsmaterialien werden von der Auftragnehmerin absolut vertraulich behandelt und weder zu anderen Zwecken als der Vorbereitung auf den Auftrag verwendet noch an Dritte weitergegeben. Nach Ende des Dolmetscheinsatzes können diese auf Wunsch der des:der Auftraggeber:in vernicht werden.

6. Vergütung

Honorare sowie Tage- und Übernachtungsgelder werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten alle Preise in Euro. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des:der Auftraggeber:in. Zahlungen sind auf das in der Rechnung genannte Konto zu entrichten. Etwaige Bank- oder sonstige Transaktionsgebühren gehen zu Lasten des:der Auftraggeber:in. Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich anfallenden und mit dem:der Auftraggeber:in abgestimmten Aufwendungen. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. Überstunden werden gemäß dem vereinbarten Satz vergütet.

7. Absage

Bei Kündigung des Vertrags durch den:die Auftraggeber:in, bei wesentlicher Änderung des Vertrags durch den:die Auftraggeber:in (z.B. Verlegung des Termins oder Verlegung des Veranstaltungsorts an einen Ort, der mehr als eine Stunde zusätzliche Reisezeit vom ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt liegt) oder bei vollständigem oder teilweisem Verzicht des:der Auftraggeber:in auf die Dienste der Auftragnehmerin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unten den hierin festgelegten Bedingungen hat die Auftragnehmerin Anspruch auf das vollständige vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten.

8. Ersatz

Sollte die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein:e Fachkolleg:in die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

9. Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der:die Auftraggeber:in ist im Übrigen verpflichtet, bereits bei der Auftragnehmerin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

10. Urheberrecht

Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung durch den oder die Empfänger:innen der Dolmetschleistung vor Ort bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Jede weitere Verwendung (z.B. die Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Für die Aufzeichnung oder Übertragung einer Dolmetschleistung fällt i.d.R. eine zusätzliche Gebühr an. Für den Fall, dass eine Aufzeichnung oder Übertragung bei der Veranstaltung ohne vorherige vertragliche Vereinbarung stattgefunden hat, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die genannte Gebühr in Rechnung zu stellen. Der:die Auftraggeber:in haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. Aufzeichnung und/oder Direktübertragung der Dolmetschleistung werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Urheberrecht für Dolmetschleistungen verbleibt auch nach Begleichung der Rechnung bei der Auftragnehmerin.

11. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, sämtliche ihr bei der Ausführung dieses Vertrages bekannt werdenden Informationen und ausgehändigten Materialien streng vertraulich zu behandeln, keinen Nutzen daraus zu ziehen und diese ohne schriftliche Zustimmung des:der Auftraggeber:in weder zu anderen Zwecken als der Vorbereitung und Durchführung des Auftrags zu verwenden noch sie an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind Informationen, die öffentlich bekannt sind.

12. Haftung

Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht. Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist auf Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

13. Anwendbares Recht

Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin oder Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.

14. Salvatorische Klausel

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.